Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „die personalabteilung“ vermittelt dem Auftraggeber im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung Arbeitsuchende nach Maßgabe der vom Auftraggeber mitgeteilten Stellenbeschreibung bzw. des vorgegebenen Anforderungsprofils. Hierbei gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „die personalabteilung“.
2. Mit dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, einer Zusage zur Einstellung (mündlich und/oder schriftlich) und/oder einer sonstigen Art der Beschäftigung (Vertretung, Aushilfe auf Stundenbasis o.ä) zwischen dem Auftraggeber und einem bzw. mehreren von „die personalabteilung“ vermittelten Arbeitsuchenden gilt die Tätigkeit von der „die personalabteilung“ als erfolgreich abgeschlossen. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch die Mitwirkung oder Mitverursachung des Auftragnehmers am Zustandekommen des Arbeitsvertrages den vollen Provisionsanspruch begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der „die personalabteilung“ alle zur Abrechnung erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Dienstwagenregelung etc.) zeitnah (innerhalb von 3 Arbeitstagen) zukommen zu lassen. Unterlassen begründet den vollen Provisionsanspruch der personalabteilung.
Sofern nicht anders (schriftlich) vereinbart, beträgt das Vermittlungshonorar immer 35% des jeweiligen Bruttojahresgehaltes der jeweiligen Position, inklusive aller Gehaltsbausteine (Dienstwagen, Boni etc.). Abgerechnet wird branchenüblich nach der Drittelregelung: 1.Drittel nach Beauftragung (Honorar für die Kandidatensuche), 2. Drittel nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages (Honorar für die erfolgreiche Vermittlung), 3. Drittel nach der Probezeit, spätestens jedoch nach 6 Monaten nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages (2. Rate Honorar für die erfolgreiche Vermittlung. Entfällt, wenn Eigenkündigung des Bewerbers innerhalb der Probezeit erfolgt). Kündigt der Auftraggeber innerhalb der Probezeit, wird die dritte Rate sofort fällig.
Reisekosten bis zu einer Höhe von 750,00€ werden ohne vorherige Genehmigung durch den Auftraggeber getragen. Projekt- und Akquiseaufträge werden nach Aufwand abgerechnet. Des Stundensatz beträgt 190.-€ netto. Rechnungen sind ohne Abzüge und sofort fällig.
3. Um der „die personalabteilung“ die exakte Bezifferung ihres abschließenden Honorars zu ermöglichen, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen der „die personalabteilung“ spätestens 7 Tage nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages eine vollständige Kopie dieses Vertrages zu übermitteln.
4. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, der „die personalabteilung“ unverzüglich nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sämtliche ihm überlassenen Bewerbungsunterlagen der vorgeschlagenen und nicht ausgewählten Bewerber zurückzusenden. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber für keinen der angebotenen Bewerber entscheidet. Des Weiteren wird hinsichtlich der überlassenen Bewerbungsunterlagen Geheimhaltung vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Unterlagen an Dritte (auch innerhalb der eigenen Gesellschaft ohne vorherige Genehmigung) weiterzugeben bzw. Dritten von ihrem Inhalt Kenntnis zu verschaffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und umzusetzen.
5. Die „die Personalabteilung“ haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit oder die Einhaltung von Terminen. Sie kann ihre Vermittlungstätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen. Die „die Personalabteilung“ haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses oder für von einem Bewerber verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.
6. Die Vermittlungstätigkeit kann jederzeit mit Einhaltung einer Frist (14 Tage) von beiden Parteien gekündigt werden. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen sind der „die personalabteilung“ ebenfalls ohne Abzug zu erstatten (Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Anzeigen, die zwar schon in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind). Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet. Das gilt auch, wenn die zu besetzende Position zwischenzeitlich durch den Auftraggeber selbst besetzt wurde. Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von „der personalabteilung“ vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung zustande, so wird das Honorar dennoch in voller Höhe fällig.
7. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Nauen/Potsdam. Datenschutzbelehrung: Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Portal und unserem Unternehmen. Für externe Links zu fremden Inhalten können wir dabei trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.